Ab wann gilt man als Langzeitstudent?

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Der Begriff „Langzeitstudent“ ist in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich definiert, wird aber allgemein für Studierende verwendet, die die Regelstudienzeit ihres Studiengangs deutlich überschreiten. Als Richtwert gilt meist: Wer mehr als vier Semester (also zwei Jahre) über der Regelstudienzeit liegt, wird als Langzeitstudent bezeichnet. Das Alter spielt dabei keine Rolle – entscheidend ist die Studiendauer im Verhältnis zur vorgesehenen Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.

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