Ein nachträglich beantragtes Zeugnis sollte in der Regel auf das Datum datiert werden, an dem die Leistung oder der Zeitraum, für den das Zeugnis ausgestellt wird, tatsächlich abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass das Zeugnis das Datum des letzten Schultages, des Abschlusses oder des Endes der Beschäftigung tragen sollte, je nach Kontext. Es ist jedoch ratsam, sich bei der zuständigen Institution oder dem Arbeitgeber zu erkundigen, um sicherzustellen, dass die spezifischen Anforderungen und Gepflogenheiten eingehalten werden.