Welchen Abschluss und welches Studium für Rechtsanwalt?

Antwort

Um Rechtsanwalt zu werden, sind in Deutschland folgende Schritte erforderlich: 1. **Abitur**: Zunächst ist das Abitur oder eine vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung notwendig. 2. **Studium der Rechtswissenschaften**: Danach folgt ein Studium der Rechtswissenschaften (Jura) an einer Universität. Dieses Studium dauert in der Regel neun Semester (4,5 Jahre). 3. **Erstes Staatsexamen**: Das Studium wird mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen (auch "Erste Prüfung" genannt) abgeschlossen. Dieses Examen besteht aus einem universitären Teil und einem staatlichen Teil. 4. **Referendariat**: Nach dem Ersten Staatsexamen folgt ein zweijähriges Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst). Während dieser Zeit durchlaufen die Referendare verschiedene Stationen, wie z.B. bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, in der Verwaltung und bei Rechtsanwälten. 5. **Zweites Staatsexamen**: Das Referendariat endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. Dieses Examen ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt. 6. **Zulassung zur Rechtsanwaltschaft**: Nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten und Rechtsanwaltskammern.

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