Nein – eine völlig freie Fächerwahl gibt es in Deutschland praktisch nirgends; du kannst meist nur innerhalb fester Vorgaben wählen, und genau diese Vorgaben entscheiden spät...
Welchen Abschluss und welches Studium für Rechtsanwalt?
Antwort vomUm Rechtsanwalt zu werden, sind in Deutschland folgende Schritte erforderlich: 1. **Abitur**: Zunächst ist das Abitur oder eine vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung notwendig. 2. **Studium der Rechtswissenschaften**: Danach folgt ein Studium der Rechtswissenschaften (Jura) an einer Universität. Dieses Studium dauert in der Regel neun Semester (4,5 Jahre). 3. **Erstes Staatsexamen**: Das Studium wird mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen (auch "Erste Prüfung" genannt) abgeschlossen. Dieses Examen besteht aus einem universitären Teil und einem staatlichen Teil. 4. **Referendariat**: Nach dem Ersten Staatsexamen folgt ein zweijähriges Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst). Während dieser Zeit durchlaufen die Referendare verschiedene Stationen, wie z.B. bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, in der Verwaltung und bei Rechtsanwälten. 5. **Zweites Staatsexamen**: Das Referendariat endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. Dieses Examen ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt. 6. **Zulassung zur Rechtsanwaltschaft**: Nach dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten und Rechtsanwaltskammern.
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