Im Zusammenhang mit Beschaffung ist es sinnvoll, „Fremdpersonal“ wie „Interimer“ (Interim-Manager) und „Service-Leistung via Agentur“ zu erwähnen, da beide Formen externe Ressourcen darstellen, die über den klassischen Einkauf bezogen werden. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen und organisatorischen Einbindung: - **Interimer**: Werden meist als selbstständige Experten für einen befristeten Zeitraum direkt beauftragt. Sie sind typischerweise nicht in die Organisation eingegliedert und arbeiten eigenverantwortlich. - **Service-Leistung via Agentur**: Hier stellt eine Agentur Personal oder Dienstleistungen zur Verfügung. Das Personal bleibt meist bei der Agentur angestellt, die Leistung wird als Service erbracht. Beide Varianten fallen unter den Begriff „Fremdpersonal“ oder „externe Ressourcen“ und sind für die Beschaffung relevant, da sie besondere Anforderungen an Vertragsgestaltung, Compliance (z. B. Scheinselbstständigkeit) und Kostenkontrolle stellen. **Fazit:** Ja, im Kontext der Beschaffung sollten sowohl „Interimer“ als auch „Service-Leistung via Agentur“ explizit erwähnt werden, um die verschiedenen Formen des Fremdpersonaleinsatzes klar zu differenzieren und korrekt zu steuern.