Drei Punkte, die in einem Lehrvertrag vorkommen müssen.

Antwort

In einem Lehrvertrag müssen folgende drei Punkte unbedingt enthalten sein: 1. **Ausbildungsziel**: Der Vertrag sollte das Ziel der Ausbildung klar definieren, z.B. den Beruf, den der Lehrling erlernen soll. 2. **Dauer der Ausbildung**: Es muss die Dauer der Lehrzeit festgelegt werden, die in der Regel zwischen zwei und drei Jahren liegt, abhängig vom Beruf. 3. **Vergütung**: Der Vertrag sollte die Höhe der Ausbildungsvergütung angeben, die der Lehrling während der Ausbildung erhält.

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