Wer zählt zu den Freiberuflern?

Antwort

Freiberufler sind selbstständig tätige Personen, die in bestimmten Berufen arbeiten, die in der Regel eine besondere Qualifikation oder Ausbildung erfordern. Zu den typischen Freiberuflern gehören: 1. **Ärzte und Zahnärzte**: Sie bieten medizinische Dienstleistungen an. 2. **Rechtsanwälte**: Sie beraten und vertreten Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. 3. **Steuerberater**: Sie unterstützen bei steuerlichen Fragen und der Buchführung. 4. **Architekten**: Sie planen und gestalten Bauprojekte. 5. **Ingenieure**: Sie arbeiten in verschiedenen technischen Bereichen und bieten Beratungsdienste an. 6. **Journalisten**: Sie erstellen Inhalte für verschiedene Medien. 7. **Künstler**: Dazu gehören Musiker, Maler, Schriftsteller und andere kreative Berufe. 8. **IT-Spezialisten**: Dazu zählen Programmierer, Webentwickler und Berater im IT-Bereich. Diese Berufe sind in Deutschland im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert und genießen bestimmte steuerliche Vorteile im Vergleich zu Gewerbetreibenden.

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