Wo steht in der VOB, dass Bauzaun als Nebenleistung inkludiert ist?

Antwort

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist der Bauzaun als Nebenleistung in der Regel in Teil C (VOB/C) geregelt. Insbesondere in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen, die in der VOB/C enthalten sind, wird festgelegt, welche Leistungen als Nebenleistungen gelten und somit im Einheitspreis enthalten sind. Für den Bauzaun ist dies in der ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" zu finden. In Abschnitt 4 "Nebenleistungen und Besondere Leistungen" wird beschrieben, welche Leistungen als Nebenleistungen anzusehen sind. Der Bauzaun wird dort als eine der typischen Nebenleistungen aufgeführt, die im Rahmen der Baustelleneinrichtung und -sicherung zu erbringen sind. Für genaue Details und den exakten Wortlaut solltest du die aktuelle Fassung der VOB/C und speziell die ATV DIN 18299 einsehen.

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