In der Regel ist es nicht zulässig, mit einer Baumaßnahme zu beginnen, bevor die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bewilligt wurden. Die Bewilligung ist Voraussetzung, um sicherzustellen, dass die Fördermittel tatsächlich zur Verfügung stehen und die Maßnahme förderfähig ist. Ein vorzeitiger Baubeginn kann dazu führen, dass die Förderung nicht gewährt wird oder dass bereits entstandene Kosten nicht erstattet werden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen und Fristen in den Förderrichtlinien zu prüfen oder sich direkt bei der zuständigen Stelle zu informieren.