Wie wird der Stundensatz eines Projektleiters bei einem VOB-Vertrag ermittelt, wenn nur ein Verrechnungslohn vereinbart wurde?

Antwort

Der Stundensatz eines Projektleiters bei einem VOB-Vertrag, wenn nur ein Verrechnungslohn vereinbart wurde, wird in der Regel durch die folgenden Schritte ermittelt: 1. **Verrechnungslohn**: Der Verrechnungslohn ist der Betrag, der für die Arbeitsleistung des Projektleiters festgelegt wurde. Dieser kann auf Basis von Tarifverträgen, internen Unternehmensrichtlinien oder individuellen Vereinbarungen festgelegt werden. 2. **Kostenstruktur**: Der Stundensatz setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen, darunter: - **Bruttolohn**: Der vereinbarte Verrechnungslohn des Projektleiters. - **Sozialabgaben**: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). - **Betriebliche Kosten**: Kosten für Büromaterial, IT-Ausstattung, Reisekosten und andere betriebliche Aufwendungen. - **Gemeinkosten**: Anteilige Kosten für Verwaltung, Miete, Versicherungen etc. 3. **Kalkulation**: Um den Stundensatz zu ermitteln, werden die Gesamtkosten (Bruttolohn + Sozialabgaben + betriebliche und Gemeinkosten) durch die Anzahl der Arbeitsstunden, die der Projektleiter voraussichtlich im Projekt tätig sein wird, geteilt. 4. **Gewinnmarge**: Oft wird auch eine Gewinnmarge auf den ermittelten Stundensatz aufgeschlagen, um die Rentabilität des Projekts sicherzustellen. 5. **Marktanalyse**: Es kann auch sinnvoll sein, den Stundensatz mit marktüblichen Preisen zu vergleichen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die genaue Berechnung kann je nach Unternehmen und spezifischem Projekt variieren.

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