Wie lief die alte Psychotherapeuten-Ausbildung mit Institut und Praxis ab?

Antwort

Die „alte“ Psychotherapeutenausbildung in Deutschland (vor der Reform 2020) war folgendermaßen aufgebaut: **1. Grundvoraussetzung:** Zunächst war ein abgeschlossenes Hochschulstudium nötig – entweder in Psychologie (mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie) für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder in Pädagogik/Sozialpädagogik für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. **2. Auswahl und Beginn der Ausbildung:** Nach dem Studium bewarb man sich bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut für Psychotherapie. Die Ausbildung war in der Regel eine Vollzeitausbildung (mindestens drei Jahre) oder berufsbegleitend (mindestens fünf Jahre). **3. Theoretische Ausbildung:** Es mussten mindestens 600 Stunden Theorieunterricht am Ausbildungsinstitut absolviert werden. Hier wurden die wissenschaftlichen Grundlagen, Diagnostik, verschiedene Therapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) und rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt. **4. Praktische Tätigkeit:** - **Praktische Tätigkeit I:** Mindestens 1.200 Stunden in einer psychiatrischen Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung. Hier sammelte man praktische Erfahrungen mit psychisch kranken Menschen unter Anleitung. - **Praktische Tätigkeit II:** Mindestens 600 Stunden in einer psychotherapeutischen oder psychosomatischen Einrichtung, z. B. einer Praxis oder Beratungsstelle. **5. Praktische Ausbildung (Behandlungsfälle):** Mindestens 600 Stunden unter Supervision, in denen man selbstständig Patienten behandelte. Die Behandlungen fanden meist in der Ambulanz des Ausbildungsinstituts statt, unter regelmäßiger Supervision durch erfahrene Therapeuten. **6. Supervision:** Mindestens 150 Stunden Supervision, in denen die eigenen Behandlungsfälle mit erfahrenen Therapeuten besprochen wurden. **7. Selbsterfahrung:** Je nach Verfahren waren 120 bis 150 Stunden Selbsterfahrung vorgeschrieben, um die eigene Persönlichkeit und therapeutische Haltung zu reflektieren. **8. Abschluss:** Am Ende stand die staatliche Abschlussprüfung (Approbationsprüfung), bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach Bestehen erhielt man die Approbation und durfte als Psychotherapeut/in arbeiten. **Wichtige Hinweise:** - Die Ausbildung war meist kostenpflichtig (oft mehrere 10.000 Euro). - Während der praktischen Tätigkeit in Kliniken gab es meist nur eine geringe Vergütung. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundespsychotherapeutenkammer](https://www.bptk.de/psychotherapeutinnen/ausbildung/). **Fazit:** Die alte Ausbildung war eine postgraduale, praxisorientierte Weiterbildung mit starker Verzahnung von Theorie, Praxis und Selbsterfahrung, organisiert und durchgeführt von staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten.

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