Wie viel Zeit hat die BRD für die Überstellung eines Asylbewerbers an einen anderen Staat im Dublinverfahren?

Antwort

Im Dublin-Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich sechs Monate Zeit, um einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der zuständige Mitgliedstaat der Übernahme oder Wiederaufnahme zugestimmt hat. In bestimmten Fällen kann diese Frist auf bis zu 18 Monate verlängert werden, etwa wenn der Asylbewerber untertaucht oder inhaftiert ist. Weitere Informationen zum Dublin-Verfahren findest du auf der offiziellen Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF): [BAMF - Dublin-Verfahren](https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/DublinVerfahren/dublinverfahren-node.html).

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