In den letzten 10 Jahren hat Deutschland eine signifikante Anzahl von Asylbewerbern aufgenommen. Zwischen 2013 und 2022 wurden insgesamt über 1,5 Millionen Asylanträge gestellt. Die Zahlen v... [mehr]
Die Zuständigkeit eines anderen Landes für die Bearbeitung eines Asylantrags wird in der Europäischen Union durch die Dublin-III-Verordnung geregelt. Ein Asylbewerber muss in einem anderen Land gewesen sein, wenn er dort entweder einen Asylantrag gestellt hat oder wenn er nachweislich über dieses Land in die EU eingereist ist. Dies kann durch Fingerabdrücke, Visa oder andere Einreisebelege nachgewiesen werden. Das Land, in dem der Asylbewerber zuerst eingereist ist oder einen Asylantrag gestellt hat, ist in der Regel für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig. Weitere Informationen zur Dublin-III-Verordnung findest du hier: [Dublin-III-Verordnung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0604).
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Im Dublin-Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich sechs Monate Zeit, um einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen. Diese Frist beginnt ab dem... [mehr]
Ukrainische Flüchtlinge erhalten in Deutschland Bürgergeld (ehemals Hartz IV) aufgrund einer speziellen Regelung, die im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine eingeführt wurde. D... [mehr]