Im Dublin-Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich sechs Monate Zeit, um einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen. Diese Frist beginnt ab dem... [mehr]
Im Dublin-Verfahren hat die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich sechs Monate Zeit, um einen Asylbewerber an den zuständigen Mitgliedstaat zu überstellen. Diese Frist beginnt ab dem... [mehr]