Asylverfahren in Deutschland können aus verschiedenen Gründen als ungerecht empfunden werden: 1. **Unterschiedliche Anerkennungsquoten**: Die Anerkennungsquoten können je nach Bundesla... [mehr]
Eine Person, die bereits in den USA als Asylbewerberin lebt, kann grundsätzlich in Deutschland keinen neuen Asylantrag stellen, wenn sie aus einem sogenannten „sicheren Drittstaat“ einreist. Die USA gelten als sicherer Drittstaat nach deutschem und europäischem Recht. Das bedeutet, dass Deutschland in der Regel für das Asylverfahren nicht zuständig ist. Wichtige Punkte: - **Dublin-Verfahren**: Nach der Dublin-III-Verordnung ist normalerweise das erste EU-Land, in dem ein Asylantrag gestellt wurde, für das Verfahren zuständig. Die USA sind zwar kein EU-Land, aber als sicherer Drittstaat anerkannt. - **Asylantrag in Deutschland**: Wenn die Ukrainerin trotzdem nach Deutschland einreist und Asyl beantragt, wird geprüft, ob Deutschland zuständig ist. In der Regel wird der Antrag als „unzulässig“ abgelehnt, weil sie bereits in den USA Schutz gesucht hat. - **Ausnahmen**: Es gibt wenige Ausnahmen, z.B. bei besonderen familiären Bindungen in Deutschland oder wenn in den USA kein effektiver Schutz besteht. Das ist aber selten und muss individuell geprüft werden. - **Visum und Einreise**: Für die Einreise nach Deutschland benötigt sie ein Visum, sofern sie nicht visumfrei einreisen kann. Ein Asylantrag kann nur gestellt werden, wenn sie sich in Deutschland aufhält. Weitere Informationen findest du beim [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)](https://www.bamf.de/DE/). Fazit: Die Chancen, in Deutschland als Asylbewerberin anerkannt zu werden, sind in diesem Fall sehr gering, da die USA als sicherer Drittstaat gelten.
Asylverfahren in Deutschland können aus verschiedenen Gründen als ungerecht empfunden werden: 1. **Unterschiedliche Anerkennungsquoten**: Die Anerkennungsquoten können je nach Bundesla... [mehr]
Südafrikanerinnen und Südafrikaner sind in Deutschland grundsätzlich nicht asylberechtigt, da Südafrika als sicheres Herkunftsland gilt. Das bedeutet, dass in der Regel davon ausge... [mehr]
Ja, in Asylunterkünften müssen regelmäßig Probealarme durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bewohner und des Personals. Sie helfen, die Funktio... [mehr]
Sichere Herkunftsländer sind Staaten, aus denen Asylsuchende in der Regel nicht mit einer begründeten Furcht vor Verfolgung oder ernsthaften Menschenrechtsverletzungen zurückkehren m&uu... [mehr]
Sichere Herkunftsländer sind Staaten, aus denen Asylbewerber kommen und bei denen angenommen wird, dass dort keine systematischen Menschenrechtsverletzungen oder Verfolgungen stattfinden. In der... [mehr]
Buren aus Südafrika können in Deutschland Asyl beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund von Verfolgung, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Gründen in ihr... [mehr]
Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezieht sich auf den Schutz von Personen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität verfolgt werden. Es ist möglich, dass afghanis... [mehr]
In den letzten 10 Jahren hat Deutschland eine signifikante Anzahl von Asylbewerbern aufgenommen. Zwischen 2013 und 2022 wurden insgesamt über 1,5 Millionen Asylanträge gestellt. Die Zahlen v... [mehr]
Flüchtlinge in Deutschland dürfen in der Regel nach drei Monaten Aufenthalt eine Arbeit aufnehmen, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. In bestimmten Fällen, wie bei Asylbewerber... [mehr]
Asylsuchende leben oft unter schwierigen Bedingungen während der langen Wartezeiten auf ihre Asylanträge. Zu den typischen Bedingungen gehören: 1. **Unterbringung**: Viele Asylsuchende... [mehr]