Buren aus Südafrika können in Deutschland Asyl beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund von Verfolgung, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Gründen in ihr... [mehr]
Südafrikanerinnen und Südafrikaner sind in Deutschland grundsätzlich nicht asylberechtigt, da Südafrika als sicheres Herkunftsland gilt. Das bedeutet, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass in Südafrika keine staatliche Verfolgung im Sinne des Asylrechts stattfindet und die Menschenrechte dort gewahrt werden. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei nachweisbarer individueller Verfolgung, die nicht durch den Staat verhindert werden kann – könnte ein Asylantrag Erfolg haben. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch, und die meisten Asylanträge von Südafrikanerinnen und Südafrikanern werden abgelehnt. Weitere Informationen findest du beim [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)](https://www.bamf.de/DE/).
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