Wie hoch sind die Grenzwerte bei Bildschirmarbeitsplätzen?

Antwort

Die Grenzwerte für Bildschirmarbeitsplätze sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und den entsprechenden Normen festgelegt. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Beleuchtung**: Der Arbeitsplatz sollte ausreichend beleuchtet sein, um eine Blendung und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden. Eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux wird empfohlen. 2. **Bildschirmhöhe**: Der obere Bildschirmrand sollte sich auf Augenhöhe oder leicht darunter befinden, um eine natürliche Kopfhaltung zu fördern. 3. **Sitzhöhe**: Der Stuhl sollte so eingestellt werden, dass die Füße flach auf dem Boden stehen und die Oberschenkel waagerecht sind. 4. **Abstand zum Bildschirm**: Der Abstand zwischen den Augen und dem Bildschirm sollte mindestens 50 bis 70 cm betragen. 5. **Pausen**: Es wird empfohlen, alle 60 Minuten eine kurze Pause von 5 bis 10 Minuten einzulegen, um die Augen zu entlasten. Diese Werte können je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen in deinem Land zu informieren.

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