Kann genehmigter Urlaub wegen Beschäftigungsverbot ins nächste Jahr verschoben werden?

Antwort

Ja, es ist möglich, genehmigten Urlaub aufgrund eines Beschäftigungsverbots auf das nächste Jahr zu verschieben. Ein Beschäftigungsverbot kann beispielsweise während einer Schwangerschaft ausgesprochen werden. In solchen Fällen verfällt der Urlaub nicht, sondern kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Es ist ratsam, dies mit dem Arbeitgeber abzusprechen und die Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu prüfen.

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