Die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich angeordnet werden“ ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht zulässig....
Die Überstundenregelung im Arbeitsvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss und wie diese vergütet werden. Typische Aspekte, die in einer Überstundenregelung enthalten sein können, sind: 1. **Definition von Überstunden**: Klarstellung, was als Überstunden gilt (z.B. Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht). 2. **Anordnung von Überstunden**: Regelungen, wer Überstunden anordnen darf (z.B. Vorgesetzte) und unter welchen Umständen (z.B. betriebliche Notwendigkeit). 3. **Höchstgrenzen**: Festlegung von maximal zulässigen Überstunden pro Woche oder Monat, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. 4. **Vergütung**: Bestimmungen zur Bezahlung von Überstunden, entweder durch zusätzliche Vergütung (z.B. ein bestimmter Prozentsatz des regulären Stundenlohns) oder durch Freizeitausgleich. 5. **Dokumentation**: Vorgaben zur Erfassung und Dokumentation der geleisteten Überstunden. 6. **Rechtsgrundlagen**: Verweise auf relevante gesetzliche Bestimmungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die die Überstundenregelung beeinflussen. Es ist wichtig, dass die Überstundenregelung im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen steht, wie z.B. dem Arbeitszeitgesetz in Deutschland, das Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten regelt.
Die Formulierung „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich angeordnet werden“ ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht zulässig....
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