Ja, das ist korrekt. Tarifverträge werden in der Regel zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und abgeschlossen. Diese Verträge gelten dann überbetrieblich, das heißt, sie betreffen alle Unternehmen und Arbeitnehmer, die Mitglied der jeweiligen Verbände sind. Ein Tarifvertrag regelt unter anderem Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen.