Die Arbeitszeit bei Volkswagen (VW) kann je nach Standort, Tarifvertrag und spezifischer Position variieren. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäfti... [mehr]
Im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl gibt es in Deutschland spezielle Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt sind. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen: 1. **Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder**: Mitglieder des Wahlvorstands genießen ab der Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass ihnen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann (§ 15 Abs. 3a KSchG). 2. **Kandidaten für den Betriebsrat**: Personen, die als Kandidaten für den Betriebsrat aufgestellt sind, genießen ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses besonderen Kündigungsschutz. Auch hier ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich (§ 15 Abs. 3 KSchG). 3. **Gewählte Betriebsratsmitglieder**: Gewählte Betriebsratsmitglieder haben während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach besonderen Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung ist in dieser Zeit ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 15 Abs. 1 KSchG). 4. **Ersatzmitglieder des Betriebsrats**: Ersatzmitglieder, die in Vertretung eines ordentlichen Mitglieds tätig werden, genießen während der Vertretungszeit den gleichen Kündigungsschutz wie ordentliche Mitglieder (§ 15 Abs. 1 KSchG). Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Mitglieder des Wahlvorstands, die Kandidaten und die gewählten Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben ohne Angst vor einer Kündigung wahrnehmen können. Weitere Informationen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und im Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Die Arbeitszeit bei Volkswagen (VW) kann je nach Standort, Tarifvertrag und spezifischer Position variieren. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäfti... [mehr]
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zur Arbeitszeit und zu Pausen, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt sind. Zwei wichtige Regelungen sind: 1. **Arbeitszeit**: Die tägliche Ar... [mehr]
Nach der Elternzeit besteht in Deutschland kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift jedoch weiterhin, sofern... [mehr]