Haben chronisch Kranke in Deutschland Anspruch auf mehr Urlaubstage?

Antwort

In Deutschland haben chronisch kranke Arbeitnehmer grundsätzlich keinen generellen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage allein aufgrund ihrer chronischen Erkrankung. Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche. Allerdings können chronisch kranke Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub haben, wenn dies in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt ist. Zudem kann es im Rahmen des Schwerbehindertenrechts besondere Regelungen geben. Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 208 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Weitere Informationen dazu können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefunden werden: [BMAS - Urlaub](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Urlaub/urlaub.html).

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