Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]
In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstzahl an Krankheitstagen mit ärztlichem Attest („Krankenschein“), die ein Arbeitnehmer in einem Industriebetrieb oder generell im Unternehmen „erleiden“ darf. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Wichtig ist: - **Ab dem ersten Krankheitstag** kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen, spätestens aber ab dem vierten Tag (§ 5 EFZG). - **Es gibt keine Obergrenze** für die Anzahl der Krankheitstage mit Attest pro Jahr. Allerdings kann bei sehr häufigen oder langen Fehlzeiten der Arbeitgeber ein sogenanntes „BEM“ (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten oder im Extremfall eine personenbedingte Kündigung prüfen, wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft die Vertragserfüllung unmöglich macht. - **Langzeiterkrankungen**: Bei wiederholten oder langen Erkrankungen kann die Krankenkasse nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren das Krankengeld einstellen. Fazit: Es gibt keine pauschale Begrenzung der Krankheitstage mit Attest. Entscheidend sind die Umstände und die Dauer der einzelnen Krankheitsfälle.
Ob ein Attest beim Arbeitgeber abgegeben werden muss oder ob eine frühzeitige Krankmeldung reicht, hängt von den Vorgaben im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab... [mehr]