Für welche Tätigkeiten stehen bis zum 30. Altersjahr fünf Tage unbezahlten Jugendurlaub in der Schweiz zu?

Antwort

In der Schweiz haben junge Menschen bis zum 30. Altersjahr Anspruch auf fünf Tage unbezahlten Jugendurlaub pro Jahr für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit. Dies umfasst Tätigkeiten in Jugendorganisationen, Sportvereinen, kulturellen oder sozialen Einrichtungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Der Urlaub dient dazu, die aktive Teilnahme und das Engagement in der Jugendarbeit zu fördern.

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