In welche Stufe kommt man bei einer Höhergruppierung im TV-L Niedersachsen von Entgeltgruppe 13, Stufe 5 nach Entgeltgruppe 14?

Antwort

Bei einer Höhergruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) von Entgeltgruppe 13, Stufe 5 nach Entgeltgruppe 14 erfolgt die Zuordnung zu einer neuen Stufe gemäß § 17 Abs. 4 TV-L. Dabei wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe so festgelegt, dass das Entgelt mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht. In der Regel bedeutet dies, dass du in die Stufe 4 der Entgeltgruppe 14 eingruppiert wirst, da diese Stufe in der Regel das nächsthöhere Entgelt im Vergleich zu Entgeltgruppe 13, Stufe 5 bietet. Es ist jedoch ratsam, die genauen Beträge in der aktuellen Entgelttabelle des TV-L zu überprüfen, um sicherzugehen.

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