In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Ein geldwerter Vorteil muss in der Regel dann nicht im Lohn erfasst werden, wenn die Monteurwohnung aus überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt wird. Dies kann der Fall sein, wenn: 1. **Vorübergehende Auswärtstätigkeit**: Der Mitarbeiter ist vorübergehend an einem anderen Arbeitsort tätig und benötigt daher eine Unterkunft. 2. **Doppelte Haushaltsführung**: Der Mitarbeiter führt einen doppelten Haushalt, d.h., er hat seinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort und benötigt die Monteurwohnung, um seiner Arbeit nachzugehen. 3. **Notwendigkeit für die Arbeitsausführung**: Die Unterkunft ist notwendig, damit der Mitarbeiter seine Arbeit ordnungsgemäß ausführen kann, z.B. bei Bereitschaftsdiensten oder wenn der Arbeitsort weit entfernt vom Wohnort liegt. In diesen Fällen wird die Unterkunft als notwendige betriebliche Maßnahme angesehen und nicht als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Es ist jedoch ratsam, die genauen Umstände und Regelungen mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären, da die Details je nach individueller Situation variieren können.
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Ja, wenn dein Arbeitgeber ausdrücklich verlangt, dass du dich im Krankheitsfall telefonisch krankmeldest, bist du grundsätzlich verpflichtet, dieser Anweisung nachzukommen. Das ergibt sich a... [mehr]