Im Arbeitszeugnis bedeutet die Formulierung „das Verhalten war einwandfrei“, dass das Sozialverhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden als gut bewerte... [mehr]
Im Arbeitszeugnis gibt es verschiedene Formulierungen, die unterschiedliche Abstufungen der Leistung und des Verhaltens eines Mitarbeiters ausdrücken. Hier sind einige gängige Abstufungen: 1. **Sehr gut**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“ 2. **Gut**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“ 3. **Befriedigend**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“ 4. **Ausreichend**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“ 5. **Mangelhaft**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben nur mit Einschränkungen erfüllt.“ 6. **Ungenügend**: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben nicht zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“ Diese Formulierungen sind oft standardisiert und können je nach Unternehmen leicht variieren. Es ist wichtig, die Formulierungen im Kontext zu betrachten, da sie oft auch durch bestimmte Schlüsselwörter oder -sätze nuanciert werden.
Im Arbeitszeugnis bedeutet die Formulierung „das Verhalten war einwandfrei“, dass das Sozialverhalten des Mitarbeiters gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden als gut bewerte... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis hat grundsätzlich kein festgelegtes „Ablaufdatum“. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie alt ein Arbeitszeugnis maximal sein darf, damit es noch gültig ist.... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer ausstellt. Es dient als Nachweis über die Dauer und Art des Arbeitsverhä... [mehr]
In Deutschland ergibt sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer*innen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein s... [mehr]
Ein Arbeitszeugnis sollte in der Regel bestimmten formalen Anforderungen entsprechen, die je nach Land variieren können. In Deutschland beispielsweise gibt es keine gesetzlich festgelegte Form f&... [mehr]