Ich beziehe ALG I bis 31.10.25 und habe einen Arbeitsvertrag ab 01.11.25. Muss ich mich bis zum 30.06.25 laut Arbeitsagentur anderweitig bewerben?

Antwort

Wenn du bis zum 31.10.2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst und bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 01.11.2025 hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich bis zum 30.06.2025 aktiv um eine neue Stelle zu bewerben. Allerdings kann es sinnvoll sein, dies zu tun, um eventuell eine nahtlose Übergangszeit zwischen ALG I und deinem neuen Job zu gewährleisten. Es ist ratsam, dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu erkundigen, um sicherzustellen, dass du alle Anforderungen erfüllst und keine Nachteile bei deinem ALG I hast.

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