Schriftliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?

Antwort

Eine schriftlich niedergelegte Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wird oft als Betriebsvereinbarung bezeichnet. Diese Vereinbarungen regeln spezifische Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Entlohnung oder andere betriebliche Belange. Sie müssen in der Regel von beiden Parteien unterzeichnet werden und sind für die Mitarbeiter verbindlich. Betriebsvereinbarungen können auch dazu dienen, gesetzliche Vorgaben zu konkretisieren oder zu ergänzen.

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