Welche Rechte hat der Ausbildende?

Antwort

Der Ausbildende, also der Betrieb oder die Person, die die Ausbildung durchführt, hat verschiedene Rechte, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und anderen relevanten Regelungen festgelegt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: 1. **Weisungsrecht**: Der Ausbildende hat das Recht, dem Auszubildenden Anweisungen zu erteilen, die zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendig sind. 2. **Kontrollrecht**: Der Ausbildende darf die Leistungen und das Verhalten des Auszubildenden überwachen und kontrollieren. 3. **Recht auf Einhaltung der Ausbildungsordnung**: Der Ausbildende kann darauf bestehen, dass der Auszubildende die im Ausbildungsvertrag und in der Ausbildungsordnung festgelegten Pflichten erfüllt. 4. **Recht auf Einhaltung der Betriebsordnung**: Der Ausbildende kann verlangen, dass der Auszubildende die betrieblichen Regeln und Vorschriften einhält. 5. **Recht auf Schadensersatz**: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Betriebseigentum durch den Auszubildenden kann der Ausbildende Schadensersatz verlangen. 6. **Kündigungsrecht**: Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Auszubildenden, hat der Ausbildende das Recht, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Diese Rechte sind jedoch immer im Kontext der Pflichten des Ausbildenden zu sehen, wie z.B. der Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausbildung und der Fürsorgepflicht gegenüber dem Auszubildenden.

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