Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählen alle Ausrüstungen und Kleidungsstücke, die dazu dienen, den Träger vor Gefahren für seine Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Helme**: Schutz vor Kopfverletzungen. 2. **Schutzbrillen und Gesichtsschutz**: Schutz der Augen und des Gesichts vor mechanischen, chemischen oder biologischen Gefahren. 3. **Gehörschutz**: Schutz vor Lärmschäden. 4. **Atemschutzmasken**: Schutz vor schädlichen Gasen, Dämpfen und Partikeln. 5. **Schutzhandschuhe**: Schutz der Hände vor chemischen, mechanischen oder thermischen Gefahren. 6. **Schutzkleidung**: Schutz des Körpers vor chemischen, mechanischen oder thermischen Einflüssen. 7. **Sicherheitsschuhe**: Schutz der Füße vor mechanischen Einwirkungen und Rutschgefahren. 8. **Sicherheitsgurte und Absturzsicherungen**: Schutz vor Stürzen aus der Höhe. 9. **Warnkleidung**: Erhöhte Sichtbarkeit in gefährlichen Umgebungen. Diese Ausrüstungen müssen den jeweiligen Normen und Vorschriften entsprechen, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]