Wer gehört in den Arbeitsschutzausschuss?

Antwort

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter 2. Zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder 3. Betriebsarzt 4. Fachkraft für Arbeitssicherheit 5. Sicherheitsbeauftragte 6. Bei Bedarf weitere Personen, wie z.B. Vertreter der Personalabteilung oder externe Berater Diese Zusammensetzung kann je nach Größe und Struktur des Unternehmens variieren. Der ASA dient dazu, Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und zu koordinieren.

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