Wie bestimmt man Kündigungsfristen gemäß Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz?

Antwort

Die Kündigungsfristen können je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen variieren. Grundsätzlich gilt: 1. **Arbeitsvertrag**: Prüfe die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Diese können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, solange sie nicht ungünstiger für den Arbeitnehmer sind. 2. **Betriebsvereinbarung**: In vielen Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen, die spezifische Regelungen zu Kündigungsfristen enthalten. Diese sind für alle Mitarbeiter im Betrieb bindend. 3. **Tarifvertrag**: Wenn du unter einen Tarifvertrag fällst, können dort ebenfalls abweichende Kündigungsfristen geregelt sein. Diese haben Vorrang vor den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. 4. **Gesetzliche Regelungen**: Nach § 622 BGB gelten für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen folgende gesetzliche Fristen: - Während der Probezeit: 2 Wochen - Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats - Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen (z.B. 1 Monat nach 2 Jahren, 2 Monate nach 5 Jahren usw.). Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente zu prüfen, um die korrekte Kündigungsfrist zu bestimmen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

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