Wann muss ich beim AMS nach der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags melden?

Antwort

Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist wichtig, dass du das AMS informierst, um mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder andere Leistungen nicht zu gefährden.

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