Unter welchen Umständen muss der Arbeitgeber das Krankengeld länger als 6 Wochen zahlen?

Antwort

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, im Krankheitsfall das Gehalt für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen. Diese Regelung ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Es gibt jedoch einige besondere Umstände, unter denen der Arbeitgeber möglicherweise länger als sechs Wochen zahlen muss: 1. **Wiederholte Erkrankungen**: Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig ist und dann innerhalb von sechs Monaten erneut an derselben Krankheit erkrankt, beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers von neuem. 2. **Verschiedene Erkrankungen**: Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit wieder arbeitsfähig ist und dann an einer anderen Krankheit erkrankt, beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ebenfalls von neuem. 3. **Arbeitsunfall oder Berufskrankheit**: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann es spezielle Regelungen geben, die eine längere Zahlungspflicht des Arbeitgebers vorsehen. 4. **Tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen**: In einigen Fällen können Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen eine längere Entgeltfortzahlungspflicht vorsehen. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in betrieblichen Vereinbarungen zu prüfen, um Klarheit über die genaue Dauer der Entgeltfortzahlungspflicht zu erhalten.

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