Arzttermine gelten grundsätzlich nicht automatisch als Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Eine AU wird nur ausgestellt, wenn du tatsächlich krank bist und deshalb arbeitsunfähig bist. Für Arzttermine während der Arbeitszeit gilt: Du bist verpflichtet, diese grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu legen, sofern das möglich ist. Ist das nicht möglich (z. B. bei Fachärzten mit langen Wartezeiten), solltest du dies mit deinem Arbeitgeber absprechen. In solchen Fällen kann dir für die notwendige Abwesenheit unter Umständen bezahlte Freistellung zustehen (§ 616 BGB), sofern kein wichtiger betrieblicher Grund dagegen spricht und keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besteht. Eine AU-Bescheinigung bekommst du nur, wenn der Arzt feststellt, dass du arbeitsunfähig bist. Für reine Arztbesuche ohne Krankheit gibt es keine AU. Wenn du also außerorts arbeitest und für einen Arzttermin nach Hause musst, solltest du das rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber klären. Eventuell musst du dafür Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, sofern keine andere Regelung besteht. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)](https://www.arbeitgeber.de/arbeitgeber/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/arztbesuche-waehrend-der-arbeitszeit/).