Wie erfolgt die Benennung und der Einsatz der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Antwort

Die Benennung und der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind in Deutschland durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 geregelt. **Benennung:** 1. **Pflicht zur Bestellung:** Arbeitgeber sind verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen. 2. **Qualifikation:** Die Fachkraft muss über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügen, die in der Regel durch eine spezielle Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben wird. 3. **Bestellungsprozess:** Die Bestellung erfolgt schriftlich und sollte die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Fachkraft klar definieren. **Einsatz:** 1. **Beratung:** Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 2. **Gefährdungsbeurteilungen:** Sie unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung von Schutzmaßnahmen. 3. **Unfalluntersuchungen:** Bei Arbeitsunfällen analysiert die Fachkraft die Ursachen und entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle. 4. **Schulungen:** Sie führt Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. 5. **Überwachung:** Die Fachkraft überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und unterstützt bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Weitere Informationen können auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefunden werden: [DGUV](https://www.dguv.de).

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