Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Maßnahmen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören d... [mehr]
Die Benennung und der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind in Deutschland durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 geregelt. **Benennung:** 1. **Pflicht zur Bestellung:** Arbeitgeber sind verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen. 2. **Qualifikation:** Die Fachkraft muss über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügen, die in der Regel durch eine spezielle Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erworben wird. 3. **Bestellungsprozess:** Die Bestellung erfolgt schriftlich und sollte die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Fachkraft klar definieren. **Einsatz:** 1. **Beratung:** Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 2. **Gefährdungsbeurteilungen:** Sie unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Ableitung von Schutzmaßnahmen. 3. **Unfalluntersuchungen:** Bei Arbeitsunfällen analysiert die Fachkraft die Ursachen und entwickelt Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle. 4. **Schulungen:** Sie führt Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken. 5. **Überwachung:** Die Fachkraft überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und unterstützt bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Weitere Informationen können auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefunden werden: [DGUV](https://www.dguv.de).
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Maßnahmen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören d... [mehr]