Arbeitsschutz umfasst verschiedene Maßnahmen und Regelungen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei lassen sich drei Hauptbereiche unterscheiden: 1. **Betriebsschutz**: - **Definition**: Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. - **Beispiele**: Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, regelmäßige Wartung und Inspektion von Arbeitsmitteln. 2. **Gefahrenschutz**: - **Definition**: Maßnahmen, die spezifisch darauf abzielen, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. - **Beispiele**: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen zur Arbeitssicherheit, Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Notfallpläne und Evakuierungsübungen. 3. **Sozialer Arbeitsschutz**: - **Definition**: Maßnahmen, die darauf abzielen, die sozialen und psychischen Aspekte der Arbeit zu berücksichtigen und zu verbessern. - **Beispiele**: Regelungen zur Arbeitszeit, Pausenregelungen, Maßnahmen gegen Mobbing und Diskriminierung, Förderung der Work-Life-Balance, Unterstützung bei psychischen Belastungen. Diese drei Bereiche des Arbeitsschutzes sind eng miteinander verknüpft und tragen gemeinsam dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.