Hat der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen ab Arbeitsbeginn während der Probezeit Anspruch auf Lohn, wenn er am ersten Tag krankgeschrieben ist?

Antwort

In Deutschland hat ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern er gesetzlich versichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Nach Ablauf der ersten vier Wochen hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, die bis zu sechs Wochen dauert.

Kategorie: Arbeit Tags: Probezeit Krankheit Lohn
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