Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]
In Deutschland hat ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern er gesetzlich versichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Nach Ablauf der ersten vier Wochen hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, die bis zu sechs Wochen dauert.
Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]