Hat der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen ab Arbeitsbeginn während der Probezeit Anspruch auf Lohn, wenn er am ersten Tag krankgeschrieben ist?

Antwort

In Deutschland hat ein Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern er gesetzlich versichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Nach Ablauf der ersten vier Wochen hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, die bis zu sechs Wochen dauert.

Kategorie: Arbeit Tags: Probezeit Krankheit Lohn
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie muss ich bei meinem Arbeitgeber vorgehen, wenn eine Reha geplant ist?

Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]

Was ist der Ausbildungslohn im Ausland?

Der Ausbildungslohn im Ausland kann stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Land, der Branche, der Art der Ausbildung und dem jeweiligen Unternehmen. In vielen Ländern g... [mehr]

Begründung der Arbeitnehmervertretung für die Lohnsteuerung?

Die Arbeitnehmervertretung, wie beispielsweise Gewerkschaften, hat in der Regel mehrere Begründungen für die Lohnsteuerung. Dazu gehören: 1. **Sicherung des Lebensstandards**: Eine ang... [mehr]