Wie muss nach der Gewerbeabfallverordnung getrennt werden?

Antwort

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt die getrennte Erfassung von Abfällen aus gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland. Nach dieser Verordnung müssen gewerbliche Abfallerzeuger ihre Abfälle in bestimmte Fraktionen trennen, um eine umweltgerechte Entsorgung und Wiederverwertung zu gewährleisten. Die wichtigsten Trennpflichten umfassen: 1. **Betriebs- und Verpackungsabfälle**: Diese müssen getrennt nach Papier, Pappe, Kunststoffen, Glas und Metallen erfasst werden. 2. **Bioabfälle**: Organische Abfälle sind ebenfalls getrennt zu sammeln, wenn dies möglich ist. 3. **Sonderabfälle**: Gefährliche Abfälle müssen separat erfasst und entsorgt werden. 4. **Baustellenabfälle**: Hierzu zählen z.B. Bauschutt, Holz und andere Materialien, die ebenfalls getrennt erfasst werden müssen. Die genauen Anforderungen können je nach Art des Gewerbes und der Abfälle variieren. Es ist ratsam, sich über spezifische Vorgaben und mögliche Ausnahmen zu informieren, die für das eigene Unternehmen gelten.

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