Was bedeutet Deckungskauf?

Antwort

Ein Deckungskauf ist ein Begriff aus dem Handelsrecht. Er bezeichnet den Kauf einer Ware durch den Käufer, nachdem der ursprüngliche Verkäufer die vereinbarte Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat. Der Käufer beschafft sich die Ware also anderweitig, um seinen Bedarf zu decken. Der Deckungskauf ist ein sogenanntes Selbsthilfe-Rechtsmittel: Der Käufer kann nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware bei einem anderen Lieferanten kaufen. Die Mehrkosten, die dabei im Vergleich zum ursprünglichen Vertragspreis entstehen, kann er als Schadenersatz vom ursprünglichen Verkäufer verlangen (§ 437 Nr. 3, § 280, § 281 BGB). Wichtige Punkte: - Voraussetzung ist ein wirksamer Kaufvertrag und eine Pflichtverletzung des Verkäufers (z. B. Nichtlieferung). - Der Käufer muss dem Verkäufer in der Regel eine Nachfrist setzen. - Der Deckungskauf muss „ordnungsgemäß“ und „marktüblich“ erfolgen. - Der Käufer kann die Mehrkosten als Schadenersatz geltend machen. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/recht/deckungskauf-lexikon_210_47438.html).

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