Bei Ausschreibungen wird unterschieden?

Antwort

Bei Ausschreibungen wird in der Regel zwischen verschiedenen Arten unterschieden, darunter: 1. **Öffentliche Ausschreibung**: Hierbei können alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben. Diese Form ist oft gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen. 2. **Nicht öffentliche Ausschreibung**: Diese Ausschreibung richtet sich nur an ausgewählte Unternehmen. Sie wird häufig verwendet, wenn die Anzahl der Anbieter begrenzt werden soll. 3. **Freihändige Vergabe**: Bei dieser Form wird der Auftrag ohne Ausschreibung direkt an einen Anbieter vergeben. Dies ist meist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 4. **Einladungswettbewerb**: Hierbei werden ausgewählte Unternehmen eingeladen, Angebote abzugeben. Dies ist eine Mischung aus öffentlicher und nicht öffentlicher Ausschreibung. 5. **Rohbau- und Bauleistungen**: In der Bauwirtschaft gibt es spezielle Ausschreibungen für verschiedene Bauleistungen, die oft nach bestimmten Kriterien differenziert werden. Diese Unterscheidungen helfen, den Ausschreibungsprozess an die jeweiligen Anforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen.

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