Gibt ein Unterauftragnehmer auch ein Angebot im Vergabeverfahren ab?

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Im Vergabeverfahren gibt in der Regel der Hauptauftragnehmer das Angebot ab. Ein Unterauftragnehmer reicht normalerweise kein eigenes Angebot ein, sondern wird vom Hauptauftragnehmer in dessen Angebot als Partner oder Subunternehmer benannt. Der Hauptauftragnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vergabebedingungen und die Koordination der Unterauftragnehmer.

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