Was bedeutet Bindefristverlängerung bei Ausschreibungen?

Antwort vom

Eine **Bindefristverlängerung** bei Ausschreibungen bedeutet, dass die Frist verlängert wird, **während der ein Bieter an sein Angebot gebunden bleibt**. Kurz gesagt: - Der Bieter darf sein Angebot bis zum Ende der Bindefrist **nicht einfach zurückziehen oder ändern**. - Reicht die ursprüngliche Frist für Prüfung, Wertung oder Zuschlag nicht aus, kann der Auftraggeber eine **Verlängerung der Bindefrist** verlangen. - Der Bieter muss dieser Verlängerung in der Regel **zustimmen**. Ohne Zustimmung ist er nach Ablauf der ursprünglichen Bindefrist meist nicht mehr an das Angebot gebunden. Praktische Folge: - **Mit Zustimmung** bleibt das Angebot länger verbindlich. - **Ohne Zustimmung** kann das Angebot nach Fristablauf regelmäßig nicht mehr für den Zuschlag herangezogen werden. Wichtig: Für Bieter kann das wirtschaftlich relevant sein, etwa wenn sich in der Zwischenzeit **Preise, Löhne oder Materialkosten** ändern.

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