Im Falle einer Insolvenz einer Kommanditgesellschaft (KG) müssen mehrere Fachabteilungen aktiv werden, um den Prozess zu bewältigen. Hier sind die wichtigsten Abteilungen: 1. **Geschäftsführung**: Die Geschäftsführung muss den Insolvenzantrag stellen und die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern koordinieren. 2. **Rechtsabteilung**: Diese Abteilung ist für die rechtlichen Aspekte des Insolvenzverfahrens zuständig, einschließlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Vertretung der Gesellschaft in rechtlichen Angelegenheiten. 3. **Finanz- und Buchhaltungsabteilung**: Diese Abteilung muss die finanzielle Lage der Gesellschaft dokumentieren, Berichte erstellen und dem Insolvenzverwalter alle notwendigen finanziellen Informationen zur Verfügung stellen. 4. **Personalabteilung**: Die Personalabteilung muss sich um die Belange der Mitarbeiter kümmern, einschließlich der Kommunikation über den Stand des Insolvenzverfahrens und möglicher Entlassungen. 5. **Vertrieb und Kundenservice**: Diese Abteilungen müssen die Kunden über die Situation informieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Geschäftsbetrieb so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. 6. **Einkauf und Logistik**: Diese Abteilungen müssen die Lieferanten über die Insolvenz informieren und die Lieferketten verwalten, um den Betrieb so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Jede dieser Abteilungen spielt eine entscheidende Rolle im Insolvenzprozess und muss eng zusammenarbeiten, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Gesellschaft und ihre Gläubiger zu erzielen.