Die Jugendarbeitslosigkeit ist in mehreren EU-Ländern besonders hoch, darunter Spanien, Griechenland, Italien und Portugal. 1. **Spanien**: Die Jugendarbeitslosigkeit ist hier aufgrund der wirt... [mehr]
Die Höhe der EU-Beihilfen ist durch die sogenannten Beihilfevorschriften der Europäischen Union geregelt. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren. Es gibt verschiedene Arten von Beihilfen, und die zulässigen Höchstbeträge können je nach Art der Beihilfe und dem spezifischen Programm variieren. Einige allgemeine Richtlinien sind: 1. **De-minimis-Beihilfen**: Diese sind geringfügige Beihilfen, die als so gering angesehen werden, dass sie den Wettbewerb nicht verzerren. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. 2. **Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)**: Diese Verordnung erlaubt bestimmte Arten von Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission, solange sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Höchstbeträge variieren je nach Art der Beihilfe (z.B. Investitionsbeihilfen, Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen). 3. **Notifizierte Beihilfen**: Für größere Beihilfen oder solche, die nicht unter die AGVO fallen, ist eine vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich. Die Kommission prüft dann, ob die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Für detaillierte Informationen und spezifische Höchstbeträge ist es ratsam, die offiziellen Dokumente der Europäischen Kommission zu konsultieren oder sich an eine zuständige Behörde zu wenden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Europäischen Kommission: [EU-Wettbewerbspolitik](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/overview/index_en.html).
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in mehreren EU-Ländern besonders hoch, darunter Spanien, Griechenland, Italien und Portugal. 1. **Spanien**: Die Jugendarbeitslosigkeit ist hier aufgrund der wirt... [mehr]
Die Verhandlungen über eine gemeinsame Freihandelszone zwischen der EU und NAFTA könnten mehrere Auswirkungen auf die Zollabwicklung für deutsche Unternehmen haben: 1. **Zollsenkungen*... [mehr]