Nach dem Gesetz über die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Bürgermeister (BM) eine besondere Rolle im Zusammenhang mit Beschlüssen des Rates, insbesonde... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird der Bürgermeister (BM) in der Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den allgemeinen Vertreter vertreten. Dies ist in der Regel der sogenannte „allgemeine Vertreter des Bürgermeisters“, häufig auch als „Erster Beigeordneter“ bezeichnet (§ 68 GO NRW). **Rechtsgrundlage:** - § 68 Absatz 1 GO NRW: „Der Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung in der Leitung der Verwaltung durch den allgemeinen Vertreter vertreten.“ **Weitere Informationen:** - [Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000538) Der allgemeine Vertreter wird vom Rat gewählt und ist in der Regel ein Beigeordneter. Falls kein allgemeiner Vertreter bestellt ist, regelt die Hauptsatzung der Gemeinde, wer die Vertretung übernimmt.
Nach dem Gesetz über die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Bürgermeister (BM) eine besondere Rolle im Zusammenhang mit Beschlüssen des Rates, insbesonde... [mehr]
Ein Bürgermeister ist der gewählte oder ernannte Leiter einer Gemeinde oder Stadt. Er oder sie ist verantwortlich für die Verwaltung und Organisation der kommunalen Angelegenheiten, die... [mehr]