Wer vertritt den Bürgermeister in der Verwaltung gemäß GO NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird der Bürgermeister (BM) in der Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den allgemeinen Vertreter vertreten. Dies ist in der Regel der sogenannte „allgemeine Vertreter des Bürgermeisters“, häufig auch als „Erster Beigeordneter“ bezeichnet (§ 68 GO NRW). **Rechtsgrundlage:** - § 68 Absatz 1 GO NRW: „Der Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung in der Leitung der Verwaltung durch den allgemeinen Vertreter vertreten.“ **Weitere Informationen:** - [Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000538) Der allgemeine Vertreter wird vom Rat gewählt und ist in der Regel ein Beigeordneter. Falls kein allgemeiner Vertreter bestellt ist, regelt die Hauptsatzung der Gemeinde, wer die Vertretung übernimmt.

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