Reisekostenabrechnungen gehören in der Regel nicht in die Personalakte. Die Personalakte enthält hauptsächlich Informationen, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind, wie Arbeitsverträge, Zeugnisse, Beurteilungen und ähnliche Dokumente. Reisekostenabrechnungen sind hingegen eher buchhalterische Unterlagen und werden normalerweise in der Finanzbuchhaltung oder in speziellen Reisekostenabrechnungs-Systemen aufbewahrt.