Nach dem sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKostG) kann eine Leitungsanfrage kostenpflichtig werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: 1. **Ö... [mehr]
Ob die Kosten für ein Führungszeugnis erstattet werden, hängt vom jeweiligen Kontext ab. In der Regel musst du die Kosten selbst tragen, wenn du das Führungszeugnis für private Zwecke oder für eine Bewerbung benötigst. Es gibt jedoch Ausnahmen: 1. **Arbeitgeber**: Manche Arbeitgeber erstatten die Kosten, wenn sie das Führungszeugnis für die Einstellung verlangen. 2. **Behörden**: In bestimmten Fällen, z.B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, können Behörden die Kosten übernehmen oder erlassen. 3. **Sozialleistungen**: Unter bestimmten Umständen können die Kosten im Rahmen von Sozialleistungen erstattet werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der entsprechenden Stelle oder dem Arbeitgeber zu erkundigen, ob eine Erstattung möglich ist.
Nach dem sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKostG) kann eine Leitungsanfrage kostenpflichtig werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: 1. **Ö... [mehr]