Hat X-GmbH Anspruch gegen C auf Zahlung von 200 € oder Rücksendung des Handys?

Antwort

Ob die X-GmbH einen Anspruch gegen C hat, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und den Umständen der Zusendung des Handys. 1. **Vertragliche Grundlage**: Wenn C das Handy ohne vorherige Bestellung oder Vereinbarung erhalten hat, könnte es sich um eine unaufgeforderte Zusendung handeln. In Deutschland gilt, dass unaufgeforderte Zusendungen in der Regel nicht zu einem Zahlungsanspruch führen. C wäre in diesem Fall nicht verpflichtet, für das Handy zu bezahlen. 2. **Bestellung oder Vereinbarung**: Wenn C das Handy jedoch bestellt hat oder es eine Vereinbarung gab, die die Zahlung von 200 € vorsieht, könnte X-GmbH einen Anspruch auf Zahlung haben. In diesem Fall müsste C die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist leisten. 3. **Rücksendung**: Sollte C das Handy nicht behalten wollen und keinen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung haben, wäre er verpflichtet, das Handy zurückzusenden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anspruch von X-GmbH gegen C davon abhängt, ob ein Vertrag über den Kauf des Handys zustande gekommen ist. Wenn kein solcher Vertrag besteht, hat X-GmbH keinen Anspruch auf Zahlung.

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