Muss eine Wohngebäudeversicherung umgeschrieben werden, wenn das Haus verkauft ist?

Antwort

Ja, eine Wohngebäudeversicherung sollte umgeschrieben werden, wenn das Haus verkauft wird. Der neue Eigentümer sollte die Versicherung auf seinen Namen umschreiben lassen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht und die Prämien korrekt abgerechnet werden. Es ist ratsam, den Versicherer über den Eigentümerwechsel zu informieren, um mögliche Probleme im Schadensfall zu vermeiden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie kündige ich meine Wohngebäudeversicherung bei der Württembergischen Versicherung AG?

Um deine Wohngebäudeversicherung bei der Württembergischen Versicherung AG zu kündigen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Kündigungsfrist prüfen:** Die regulä... [mehr]